die prosystems GmbH

Seite
Menü
News
Sie sind hier:   Startseite > ELAplus Sprachalarmierung > Normen und Richtlinien

Überblick: Wesentliche Normen und Richtlinien

::: Sprachalarmierungsanlagen können im Notfall Leben retten. Ähnlich wie Brandmeldeanlagen unterliegen sie nationalen und internationalen Normen und Richtlinien.

Eine Sprachalarmierungsanlage muss sämtliche geltende Normen erfüllen, wie u.a.:

  • DIN EN 60849 Elektroakustische Notfallwarnsysteme (Systemnorm)
  • DIN VDE 0833-4 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall)
  • DIN EN 54-16 (Brandmeldeanlagen - Teil 16 Sprachalarmzentralen)
  • DIN 14675 Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb
  • VDE/DIN/EN/IEC 65 und Einhaltung der EM
  • speziell DIN EN 50065 / 50081 / 55020 / 55022
  • DIN VDE 0848 Teil 1–4, 0843 und 0845 (Überspannung/Statische Elektrizität)
  • DIN VDE 0800/0804/0828 in Bezug auf die Selbstüberwachung des Systems vom Mikrofon bis zum Installationsbereich mit permanenter Überwachung und Einzel-Fehlermeldung/Sammelstörmeldung der Systemtechnik zur Weiterleitung an die Gebäudeleittechnik


Ziel einer Sprachalarmierung ist es, Personen zu veranlassen, einen gefährdeten Bereich schnell und geordnet über die zuvor festgelegten und gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. In Gefahrensituationen den sichersten und schnellsten Weg aus dem Gefahrenbereich zu finden, ist im Brandfall – vor allem bei starker Rauchentwicklung – schwierig. In diesem Fall kann die Sprachalarmierungsanlage Leben retten. Die Reaktionszeit der gefährdeten Personen wird reduziert, die Durchsagen können mehrsprachig erfolgen, die Feuerwehr kann mit eindeutigen Anweisungen die nächsten Handlungsschritte weitergeben und ggf. Räumung durch Entwarnung aufheben.

Das deutsche Bauordnungsrecht fordert u.a. Alarmierungseinrichtungen für:

  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Sportstätten

und für alle:

  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsstätten und
  • Schulen


Die Anforderungen der in den einzelnen Bundesländern ergangenen jeweiligen bauaufsichtlichen Verordnungen und Richtlinien sind zu beachten (z.B. Versammlungsstättenverordnung der jeweiligen Bundesländer). Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden projektspezifische Forderungen an den vorbeugenden Brandschutz durch die Behörden im Brandschutzkonzept gestellt. Es gilt der Grundsatz, dass bei gleichzeitiger Gültigkeit mehrerer Normen, die höheren Anforderungen zu Grunde gelegt werden müssen. Welche Gebäude und Räume einem Alarmierungsbereich zuzuordnen sind, muss aus den Unterlagen hervorgehen. Ebenso, welche der Normen in diesem Fall anzuwenden sind. Davon sind optimale Planung und Ausführung abhängig.

Die Normen und Richtlichen geben klare technische Vorgaben zum akustischen Gefahrensignal, zu Sprachdurchsagen, zur Alarmauslösung, Stromversorgung und Ersatzstromversorgung, zu den Lautsprechern, zur Komponenten-Überwachung und zur Verwaltung und Abarbeitung von Störungsmeldungen. Die Richtlinien umfassen ferner Vorgaben zur Planung und Projektierung sowie zur Betriebsdokumentation, Instandhaltung und Wartung.

Wünschen Sie Beratung und weitergehende Informationsunterlagen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Telefon +49 7563 91 123-45.

Seite
Menü
News
Seite
Menü
News

Powered by CMSsimple Template by prosystems GmbH | Login