Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.
Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z. B.:
Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zum Detektieren eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens).
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.
In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN EN 54 (Teile 1 bis 31) definiert.
In vielen Ländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit sogenannten Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In den meisten deutschen Bundesländern sind sie bereits Pflicht, siehe Rauchwarnmelderpflicht. Diese Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind kleine Brandmeldeanlagen, bestehend aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit.
Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen. In Bereichen, in denen Personen schlafen (z. B. Hotels) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein. Grundsätzlich muss die Möglichkeit von Falschalarmen berücksichtigt werden, die u.a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Handfeuermelder (früher Druckknopfmelder) ausgelöst werden können. Hier ist die Entwicklung mittlerweile so weit, dass bei objektgerechter Fachplanung das Risiko von Falschalarmen stark reduziert ist (z.B. Betriebsart TM). Gegen mutwillige Auslösung ist man nie gefeit. Auch ein Brand kann mutwillig gelegt werden.
In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die Nummer und manchmal auch die Örtlichkeit des anschlagenden Brandmelders an.
Bei Anlagen mit aktuellem Technikstand werden die Teilnehmer auf einem Datenbus in einem Ring zusammengeschaltet, so dass bei Ausfall einer Seite der Leitung die Anlage über die andere Seite der Leitung die Teilnehmer erkennen und auswerten kann.
Für spezielle Einsatzgebiete (zum Beispiel saubere Räumlichkeiten wie Labore und Technikräume) werden alternativ zu einer kleinen Brandmeldeanlage oder als Teil einer großen Anlage auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein Rohrsystem Luft zu einer zentralen Detektoreinheit geleitet.
Wenn Heißarbeiten (z.B. Schweißarbeiten) durchgeführt werden sollen, muss i.a. die gesamte betreffende Schleife abgeschaltet werden, da Heißarbeiten Wärme, Licht oder Rauch einen Täuschungsalarm verursachen können. Der Rest des Objekts bleibt währenddessen weiterhin überwacht. In neueren Systemen ist die Abschaltung einzelner Melder möglich. Falschalarme (landläufig: Fehlalarme) entstehen unter anderem deshalb, weil Heißarbeiten nicht vorschriftsgemäß in der Brandmeldezentrale eingegeben werden. Außerdem entstehen Falschalarme, wenn es z.B. durch Platzen des Sprinklerrohrs zu einem Druckabfall in der Sprinkleranlage kommt.
Die Brandmelderzentrale (Abkürzung: BMZ) ist die Zentrale und somit der wichtigste Bestandteil der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehr-Bedienfeld. Ist die Steuereinheit separat installiert, befinden sich das Bedienfeld und weitere Informationen in einer leicht zugänglichen Feuerwehr-Informationszentrale.
Nach Auslösung der BMA kann sich die eintreffende Feuerwehr den Zugang zum Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot verschaffen. Im Objekt wird der ausgelöste Melder (sofern vorhanden) mit Hilfe des Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) festgestellt. Die Bedienung der wichtigsten Funktionen erfolgt über das Feuerwehr-Bedienfeld. Optional kann der Melder auch über ein Brandmeldetableau festgestellt werden. Bei einem Brandmeldetableau ist der Grundriss des Gebäudes dargestellt, die einzelnen Melder sind darauf durch LEDs gekennzeichnet. Die Feuerwehr entnimmt nun aus dem Laufkartenkasten die Feuerwehrlaufkarten, die für jede einzelne Meldergruppe den schnellsten Zugang aufzeigen.
Abhängig von Ort, Größe und Lage des Gebäudes kann die Feuerwehr bei Errichtung der BMA auch einen Laufkartendrucker fordern. Dieser druckt im Bedarfsfall die jeweils benötigten Laufkarten vor Ort aus.
Die Alarmweiterleitung an die Feuerwehr, Einsatzzentrale oder privaten Wachdienst erfolgt i. d. R. über eine bedarfsgesteuerte IP-Verbindung. Bei Ausfall dieser Verbindung wird entsprechend der Norm redundant eine alternative Möglichkeit aufgebaut. Heutzutage wird dazu regulär auf GSM zurück gegriffen.
Im Bestand vorhandene Geräte, welche mittels ISDN kommunizieren, werden sukzessive ausgetauscht, da die ISDN-Versorgung in den nächsten Jahren abgeschaltet werden soll.
Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB; manchmal auch Anschaltbedingung), werden in Deutschland von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht. In ihnen sind die individuell festgelegten technischen Aufschaltbedingungen definiert, die zwingend erforderlich sind, um eine Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675 zu planen, montieren und instand zu halten. Die seit November 2003 gültige DIN 14675 legt fest, dass Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten nur Firmen bzw. Ingenieurbüros durchführt werden, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Diese Forderung ist in die meisten neu geschriebenen TABs übernommen worden.
Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessionär der Region beantragt werden. Der Endkunde (Betreiber/Inhaber des Objektes) schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessionär ab.
Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen TAB.
In der Regel sind die Richtlinien des VdS zu erfüllen und wichtige Komponenten der Brandmeldeanlage müssen das Prüfzeichen des VdS tragen.
Unter anderem wird meist gefordert, mit Ausnahme von Toiletten und Waschräumen sämtliche Räume (z.B. Aufenthaltsräume, Flure, Treppenhäuser, Dachböden und Kellerräume) mit einer bestimmten Anzahl automatischer Brandmelder auszustatten. In den Treppenhäusern sind im Erdgeschoss zusätzlich manuelle Handmelder vorzusehen. Zur Verkabelung werden rote Brandmeldekabel verwendet, ähnlich den üblichen Telefon-Installationskabeln J-Y(ST)Y, jedoch mit Aderdurchmessern von 0,8 mm statt 0,6 mm.
In Österreich muss die Brandmeldeanlage selbst der technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB-123 S in der aktuellen Fassung entsprechen. Die Vorschriften, eine Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr anschalten zu dürfen, sind in der TRVB 114 S enthalten. Neben den technischen Voraussetzungen sind auch organisatorische Maßnahmen notwendig. So ist eine Brandschutzanlage mit einem Feuerwehrschlüsseldepot verbunden und es muss ein Brandschutzplan aufliegen. Eine Datenübertragung muss immer über zwei redundante Systeme möglich sein.
Automatische Brandmeldeanlagen werden in Gewerbe- und Industriebetrieben oftmals freiwillig, aber in den überwiegenden Fällen zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen oder der Anforderungen der Feuerversicherungen installiert. Dabei wird in den meisten Fällen auch eine direkte Alarmweiterleitung zur Feuerwehr gefordert. Um die Schutzziele von Brandmeldeanlagen – Personenschutz, Sachwertschutz, Nachbarschaftsschutz, Umweltschutz, etc. – zu erreichen, ist es erforderlich, die Feuerwehr möglichst früh zu verständigen. Im Gegensatz zu privaten Wohnobjekten wird die Feuerwehr nicht durch einen Telefonanruf, sondern durch eine Feuerwehrnotrufeinrichtung alarmiert. Auf Grund zuvor definierter Einsatzpläne kann die Feuerwehr den Brandentstehungsort schnellstmöglich auffinden und Bergungs- sowie Löscharbeiten vornehmen. In manchen Fällen gelingt es dadurch, den Brand auf den Ausbruchort oder zumindest auf einen Gebäudeteil zu begrenzen, bevor er das ganze Gebäude erfasst.
Neben den notwendigen und gewollten Alarmierungen der Feuerwehr kommt es immer noch häufig zu falschen Alarmen. Wird die Feuerwehr automatisch durch eine Brandmeldeanlage alarmiert, ohne dass ein echter Brand vorherrscht, spricht man von einer Fehl-/Falschalarmierung. Die Problematik der unerwünschten Feuerwehralarmierungen stellt vor allem die freiwillig organisierten Feuerwehren vor große Herausforderungen
Fehlalarmierungen werden unterteilt in böswillig verursachte Alarme, Fehlalarme und Täuschungsalarme.
Quellenangabe: ( Wikipedia.de )
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