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Sprachalarmierungsanlagen

Eine Sprachalarmanlage (SAA) ist Teil einer Lautsprecheranlage (ELA). Sie besorgt das akustische Informieren über einen anstehenden Alarm, nicht das Detektieren von Alarmbedingungen oder das Melden eines Alarms.

 

 

Einsatzgebiete

Eine Sprachalarmanlage kann in Gebäuden für Notfallsituationen eingesetzt werden, um Personen zu veranlassen einen Bereich schnell und geordnet zu räumen.

Wird ein Brand durch eine entsprechende Sensorik detektiert und über eine entsprechende Anlage gemeldet, können mithilfe einer Sprachalarmanlage gezielte Informationen, wie zum Beispiel Verhaltensanweisungen, durch Sprache an die betroffenen Personen oder Gruppen weitergegeben werden, um somit die Wahrnehmungszeit zu verkürzen und gleichzeitig die Gefahr einer Panik abzuwenden und eine geordnete Evakuierung zu gewährleisten.

Auslösen

Eine Sprachalarmierung in der Lautsprecheranlage (ELA) kann manuell oder durch eine Brandmeldeanlage ausgelöst werden. Dies geschieht automatisch und gesteuert. Ist eine Sprachalarmierung vorgesehen, unterliegt sie ähnlichen sicherheitstechnischen Anforderungen wie die der BMA (DIN VDE 0833-4, DIN EN 54-16, DIN EN 54-24, DIN EN 54-2, DIN 14675:2012-04.

Vorteile
  • Reduzierung der Reaktionszeit für gefährdete Personen
  • Durchsage eindeutiger Anweisung der nächsten Handlungsschritte und zielgerichtete Verhaltens- und Räumungsanweisungen
  • Notfalldurchsagen können mehrsprachig erfolgen
  • Fehl- bzw. Falschalarme können gezielt widerrufen werden um den Normalzustand wiederherzustellen

Alarmsignale (Hupen oder Sirenen) erzeugen zwar Aufmerksamkeit, können aber keine geregelten Informationen weitergeben. Daher werden Sie entweder nicht beachtet oder falsch gedeutet.

Phasen gemäß DIN 14675

Die DIN 14675 unterscheidet die einzelnen Aufgabengebiete zum Aufbau und Betrieb einer Sprachalarmanlage in Phasen. Die Fachfirma für Sprachalarmanlagen (Ingenieurbüro/Fachplaner oder Facherrichter), die sich nach DIN 14675 zertifizieren möchte, muss entscheiden, nach welchen Phasen eine Zertifizierung angestrebt werden soll. In den technischen Anschlussbedingungen wird häufig eine Zertifizierung vom Planer und Errichter gefordert.

  • 5 Konzept
  • 6.1 Planung
  • 6.2 Projektierung
  • 7 Montage
  • 8 Inbetriebsetzung
  • 9 Abnahme
  • 11 Instandhaltung

Als Facherrichter wird meistens eine Zertifizierung nach allen Phasen angestrebt, als Fachplaner ist nur eine Zertifizierung nach den Phasen 6.1 und 6.2 sinnvoll. Um als Planer die herstellerneutrale Planung (Erstellung der Ausschreibung) sowie die Baubegleitung und die Planung im Bestand (z.B. bei Großkunden die Erweiterung oder der Umbau) als nicht herstellerneutrale Planung anbieten zu können, ist eine Zertifizierung gemäß DIN 14675 nach den Phasen 6.1 und 6.2 zwingend erforderlich.

Anforderungen an die Sprachqualität

Brandfalldurchsagen müssen kurz, klar und verständlich sein. Daher ist die Sprachverständlichkeit eine komplexe Anforderung an eine SAA. Auch müssen mehrsprachige Durchsagen berücksichtigt werden. Beim heutigen Baustil (z.B. Glas, Stahl, Beton, glatten Flächen) liegen sehr häufig ungünstige raumakustische Bedingungen vor. Hier sind geeignete Messungen zwingend erforderlich. Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:

  • Störgeräuschpegel im Alarmierungsfall (z.B. Menschenmenge)
  • Direktschallpegel, der durch die SAA selbst erzeugt werden kann
  • Nachhallpegel des Alarmierungsbereiches (Nachhallzeit und Raumvolumen)
  • Einstellungen der Anlage selbst

Quellenangabe: ( Wikipedia.de )

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